Jeder Mensch kann sich aufgrund äußerer Umstände und Widrigkeiten in Situationen wiederfinden, die Unterstützung nötig werden lassen. Das Ambulant Betreute Wohnen (BeWo) nach §67 SGB XII richtet sich an eben diese Menschen, welche aufgrund vorliegender Begebenheiten nicht mehr in der Lage sind, ihre Lebensumstände alleine zu bewältigen.
Die Unterstützung durch das BeWo erfolgt als Hilfe bei Ihnen zu Hause. Das bedeutet: ein- oder mehrmals in der Woche sucht Sie ein/e Mitarbeiter*in zu Hause auf und unterstützt Sie in Ihrer Wohnung und Ihrem Umfeld.
Worin die Hilfe konkret besteht, hängt sehr vom Einzelfall ab und wird gemeinsam mit den Betreuer*innen erarbeitet. Ziel ist es sämtliche Themenbereiche abzudecken, in denen Unterstützungsbedarf aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten herrscht. Beispielsweise können Ämter- und Behördengänge unterstützt, Postbearbeitung und bürokratische Formalien gemeinsam bearbeitet, sowie eine gesunde Struktur für den Alltag aufgebaut werden. Ebenso kann eine Begleitung und Anbindung bei Ärzten statt finden.
Zur Aufnahme in das BeWo gemäß §67 SGB XII ist zusätzlich keine fachärztliche Anbindung erforderlich. Ebenso werden von den Betreuten keine Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuung gefordert.